Flohmarktordnung

  1. GELTUNGSBEREICH

Diese Flohmarktordnung gilt für die Teilnahme an dem internationalen Flohmarkt Bad Bentheim, veranstaltet von der Five4Event GbR, auf den bereit gestellten Plätzen. Die Plätze sind an den entsprechenden Markierungen erkennbar und werden durch das zuständige Ordnungspersonal des Flohmarktes individuell am Veranstaltungstag zugewiesen.

 

  1. VERTRAGSPARTNER

Verträge kommen zwischen dem Veranstalter und Teilnehmer/Verkäufer am Flohmarkt, zustande. Teilnehmen an dem internationalen Flohmarkt Bad Bentheim dürfen Privatpersonen und Gewerbetreibende. Gewerbetreibende müssen eine Reisegewerbekarte mitführen und diese auf Verlangen vorzeigen.

 

  1. VERTRAGSGEGENSTAND

Vertragsgegenstand ist ein Verkaufsstand auf dem internationalen Flohmarkt Bad Bentheim des Veranstalters.

Mit dem Standaufbau auf einer Standfläche auf dem internationalen Flohmarkt Bad Bentheim erkennt der Teilnehmer die AGB in vollem Umfang an und verpflichtet sich zur uneingeschränkten Einhaltung. 

 

  1. STANDGEBÜHREN

Die Standgebühren jedes Verkäufers werden pro angefangenen Meter berechnet. Zur Berechnung der Meterzahlen wird die längste Seite des Verkaufsstandes herangezogen. Ein Standaufbau in die Tiefe ist bis max. 1,5 Meter gestattet und wird bei Nichtbeachtung zusätzlich berechnet.

 

Standgebühren

Professionelle Händler / Gewerbetreibende

Pro angefangenen Meter 10€

Hobbyhändler

Die ersten drei Meter 25€ – jeder weitere Meter 7€

 

Für Kinder wird ein Sonderbereich um den Springbrunnen zur Verfügung gestellt. Ein Stand für die Kinder kostet 2€ und muss entweder durch das Kind selbst oder in Zusammenarbeit mit den Eltern betrieben werden. Ein Verkauf, der ausschließlich durch Eltern durchgeführt wird, ist untersagt.

Standgebühren sind mit dem Betreten oder Befahren der für die Marktveranstaltungen durch den Veranstalter bereit gestellten Plätze fällig und werden im Laufe der Veranstaltung durch das Ordnungspersonal des Veranstalters abkassiert.

 

  1. ZUM VERKAUF ZUGELASSENE WAREN

Der Verkauf von Trödel und Antikwaren ist zugelassen.

Der Verkauf von Neuware ist ausschließlich auf den vom Veranstalter ausgewiesenen Flächen zugelassen und führt bei Nichtbeachtung zum Ausschluss der Veranstaltung.

 

  1. NICHT ZUM VERKAUF ZUGELASSENE WAREN
  • Hieb-, Stich- und Schusswaffen i.S.d. WaffG und Munition
  • Jugendgefährdende Schriften und Bildträger
  • Gewaltverherrlichende Schriften und Bildträger 
  • Pornographische Schriften und Bildträger 
  • Schriften, Kennzeichen und Propagandamittel von nationalsozialistischen Inhalten
  • Gegenstände mit nationalsozialistischem oder rechtsradikalem Bezug oder Inhalten 
  • Lebensmittel und (alkoholische) Getränke 
  • Lebende Tiere
  1. BEFAHREN DES GELÄNDES FÜR HÄNDLER

Das Befahren des Flohmarktes ist nur auf Anweisung des Ordnungspersonals zulässig. Das Ordnungspersonal legt den Beginn des Befahrens und jeweiligen Platz des Verkaufsstandes fest. Es besteht keine Möglichkeit, individuelle Platzwünsche zu realisieren. Zu frühes Befahren und Nichtbeachtung der Weisungen kann zum Ausschluss der Veranstaltung führen.

Händler dürfen ihr Fahrzeug mit auf das Veranstaltungsgelände des Flohmarktes führen. Das Fahrzeug muss hinter dem jeweiligen Stand abgeparkt werden. Pro Stand ist max. ein PKW (optional mit Anhänger) zulässig.

 

  1. BEDINGUNGEN ZUR TEILNAHME 

Der Standaufbau darf auf den bereit gestellten Plätzen nur innerhalb der Flächen erfolgen, die durch das Ordnungspersonal zugewiesen worden sind. 

Die Verkäufer haben keinen Anspruch auf einen bestimmten Platz.

Verkäufern ist es untersagt Feuerwehrzufahrten, Gehwege und sonstige Zufahrten zu blockieren oder ein Passieren zu erschweren. Besucherwege dürfen nicht durch Stände, Waren oder Kleiderständer zugestellt oder verengt werden. Die Verkäufer müssen vorhandene markierte Flächen einhalten. Stolperfallen sind zu entfernen.

 

  1. REINIGUNG UND STANDKAUTION

Müll jeder Art darf nicht auf dem Veranstaltungsgelände entsorgt werden. Nicht verkaufte Waren sind vom Teilnehmer ausnahmslos wieder mitzunehmen. Verstöße gegen Umweltschutzbestimmungen oder gegen die städtische Abfallentsorgungssatzung sind strafbar und werden zur Anzeige gebracht.

 

  1. WITTERUNGSEINFLÜSSE

Der internationale Flohmarkt Bad Bentheim findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Der Veranstalter behält sich vor, bei einer witterungsbedingten Gefährdung der Teilnehmer/Händler den Flohmarkt jederzeit abzusagen oder vorzeitig zu beenden.

 

  1. VERTRAGSSCHLUSS 

Der Vertragsschluss erfolgt mit dem Betreten oder Befahren des internationalen Flohmarktes Bad Bentheim.

 

  1. KEIN WIDERRUFSRECHT

Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht bzw. das Widerrufsrecht für Verbraucher kann vorzeitig erlöschen gem. § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB. 

 

  1. HAUSRECHT UND ANWEISUNGEN DES ORDNUNGSPERSONALS

Der Veranstalter übt während der Dauer des internationalen Flohmarktes das Haus- und Platzrecht am Veranstaltungsort aus. Den Weisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen haben mit sofortiger Wirkung Marktverbot oder Strafanzeige zur Folge. Regressansprüche des Teilnehmers / Händlers bestehen nicht.

 

  1. VERSTÖSSE GEGEN DIE FLOHMARKTORDNUNG

Bei Verstößen gegen die Flohmarktordnung können Teilnehmer / Händler von der Teilnahme am Markt bzw. auch von künftigen Veranstaltungen durch den Veranstalter ausgeschlossen werden. 

 

  1. HAFTUNG

Eine Haftung für Diebstahl, für Schäden und Verlustes eines Teilnehmers / Händlers oder Besuchers wird nicht übernommen.

Jeder Teilnehmer / Händler haftet für die von ihm verursachten Personen- und Sachschäden in voller Höhe. 

Aus nicht verschuldeten bzw. zwingenden Gründen oder bei höherer Gewalt sind wir berechtigt, die Marktbedingungen und -zeiten zu verändern. Der Teilnehmer / Händler hat in solchen begründeten Ausnahmefällen weder Anspruch auf Rücktritt noch auf Schadenersatz. 

Bei Ausfall oder Verlegung des internationalen Flohmarktes bestehen keine Regressansprüche gegenüber dem Veranstalter.

 

  1. FOTO- UND VIDEOAUFNAHMEHINWEIS

Während der Veranstaltung können Fotos und Videos erstellt werden, die für die Dokumentation, Nachberichterstattung oder interne Werbezwecke, verwendet werden. Mit dem Besuch der Veranstaltung erklärt sich der Teilnehmer / Händler und Besucher damit einverstanden, dass Aufnahmen, die während der Veranstaltung gemacht werden, ohne Vergütungsanspruch für diese Zwecke verwendet werden dürfen. Der Veranstalter beruft sich hier auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO.