Marktregeln !
Internationaler Flohmarkt Bad Bentheim
Schlosspark
Sie müssen ihre Teilnahme jedes Jahr rechtzeitig mitteilen und ihren Namen und Kundennummer angeben, zur Anmeldung gehört auch das Einzahlen einer Aufwandsentschädigung von 10,-€ für Amateure und 20,-€ für Profiaussteller mit Angabe der Kundennummer auf das Konto DE61 2675 0001 01514347 76 BIC NOLADE21NOH. Anmelden kann man sich nur mit der Einzahlung der Sicherheitsleitung, diese ist Teil der Standgebühr und wird auf diese angerechnet! Bei Nichtteilnahme am Flohmarkt oder bei Absage des Marktes aus Gründen die wir nicht beeinflüssen können wie z. B. Unwetter wird die Sicherheitsleitung nicht zurückgezahlt.
Ohne Anmeldung und Ausweis darf keiner auf den Flohmarkt. Die Plätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Die Teilnehmerzahl und Plätze sind begrenzt.
Widrige Wetterbedingungen können den Veranstalter zwingend machen, trotz Zusage den Markt abzusagen oder Teile des Marktes nicht mit Händlern zu beschicken. Für entstandene Kosten wird keine Haftung übernommen.
Bedingungen zur Teilnahme an dem Flohmarkt
Mit der Teilnahme erkennt der Aussteller die Bedingungen der Platzordnung als verbindlich an.
Standzuteilung
Die Standzuteilung erfolgt durch den Veranstalter. Einlass der Profis für den gepflasterten Parkplatz ist Freitags ab 16.00 Uhr und der Amateure für den Park in der Samstagnacht ab 2.00 Uhr. Der Einlass am Tor erfolgt in der Reihenfolge des Eintreffens. Den Ordnern ist Folge zu leisten. Die Standmiete wird im Laufe des Tages kassiert. Eine Erstattung kann nicht erfolgen.
Abbau
Der Abbau der Stände darf grundsätzlich nur nach dem offiziellen Ende der Veranstaltung erfolgen. In begründeten Ausnahmefällen kann der Veranstalter einen vorzeitigen Abbau genehmigen. Sollte der Aussteller vor Beendigung der allgemeinen Öffnungszeit mit dem Abbau seines Standes beginnen, so kann ohne weitere Ankündigung ein künftiger Marktausschluss erfolgen.
Haftungsausschluss
Für Schäden, die Personen oder Sachen, insbesondere Ausstellungsgegenstände während des Aufenthaltes oder der Unterbringung auf dem Ausstellungsgelände erleiden, übernimmt der Veranstalter keine Haftung, Insbesondere auch nicht für Schäden, die durch die Angestellten oder durch das dort verkehrende Publikum oder sonstige Umstände verursacht werden. Demnach wird für Schäden, die durch Diebstahl, Feuer, Blitzschlag, Sturm, Explosion, Wassereinbruch, Durchregnen oder aus anderen Ursachen entstehen, kein Ersatz geleistet. Ebenso wenig können aus etwaigen, auf Irrtum beruhenden Maßnahmen oder Angaben des Veranstalters Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art gegen den Veranstalter hergeleitet werden. Für die Bewachung seines Standes und seiner Ausstellungsgüter während der Besuchszeiten des Marktes hat der Aussteller selbst Sorge zu tragen. Wertvolle Ausstellungsgegenstände müssen nachts unter Verschluss genommen werden. Der Aussteller haftet für jeden Personen- und Sachschaden, der durch seinen Ausstellungsaufbau oder seine Ausstellungsgüter entsteht.
Reinigung
Der Aussteller hat nach Beendigung des Marktes seinen Platz zu säubern und nicht verkaufte Gegenstände sowie den Müll mitzunehmen. Ein Verstoß kann zum Marktausschluss führen.
Standgröße
Mindestvermietung 3 Meter (Tapeziertisch ist mitzubringen) und ein Pkw am Stand
Wohnmobile etc. nach Metern und nur auf dem Parkplatz. Für Neuware gelten besondere Preise und werden nur mit Genehmigung erteilt.
Lebensmittelverkauf und Getränkeverkauf ist nicht erlaubt.
Rettung / Notarzt
Die allgemeinen Wege dürfen nicht zugestellt werden. Rettungsfahrzeuge müssen jederzeit freie Fahrt haben. Das Rote Kreuz ist am Haupteingang. zu finden.
Produktverzeichnis
Vom Angebot ausgeschlossen sind Waren und Bücher, die mit Zeichen oder Symbolen der NS-Zeit versehen sind. Der Vertrieb und das Überlassen von Schusswaffen, Munition oder Geschossen mit pyrotechnischer Wirkung sowie Hieb- und Stoßwaffen (Blankwaffen) auf Trödelmärkten ist gemäß § 38 Abs. 1 des Waffengesetzes verboten.
Hausrecht : Auf dem Veranstaltungsgelände übt der Veranstalter das Hausrecht aus.